Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der juristischen Personen, und zwar sowohl die innere Struktur als auch die Außenwirkung. Juristischen Personen ist gemein, dass sie einen gesetzlichen Vertreter, d.h. eine natürliche Person haben müssen, die die Gesellschaft nach außen vertritt. Im Innenverhältnis ist der Vertreter der juristischen Person zu Rechenschaft und ggf. Haftung verpflichtet. Die juristische Person selbst hat entsprechende Rechenschaftspflichten der Öffentlichkeit und ihren Geschäftspartnern gegenüber, die Ausgestaltung der Haftung ist häufig entscheidendes Merkmal der Rechtsformenwahl. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nimmt eine Sonderstellung ein, sie ist nur teilrechtsfähig und hat keine gesetzliche Vertetung. Besonderheiten gelten für Gesellschaften des öffentlichen Rechts.
Das Gesellschaftsrecht, eng mit dem Handelsrecht verknüpft, wird bei jurakontor von Rechtsanwältin Recknagel bearbeitet.
Aktiengesellschaft, Aufsichtsrat, Auseinandersetzung einer GbR, Austritt, compliance, GbR, Genossenschaft, Geschäftsführer, Geschäftsführerhaftung, Gesellschafter, Gesellschaftsvermögen, Gewinnverteilung, GmbH, GmbH & Co. KG, Gründung, oHG, Organ, Kommanditgesellschaft Kommanditist, Komplementär, limited, Publizität, stille Gesellschaft, Unternehmergesellschaft, Vorstand