Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Unternehmen und freie Berufe

Unternehmen werden bei jurakontor aus einer Hand persönlich betreut. Jede Kanzlei verfügt über umfassendes Know-how zum Vertrags- und AGB-Recht sowie zum Zivilrecht. Die Hinzuziehung von Spezialkanzleien erfolgt durch die jeweils beauftragte Kanzlei und wird durch diese koordiniert.

Rechtliche Schwerpunkte bestehen wie folgt:

ArbeitsrechtBetriebsverfassungs- und TarifvertragsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht InsolvenzrechtKünstlersozialversicherung,  Markenrecht,  Medienrecht,  Mietrecht,  Sozialrecht,  Strafrecht,  Steuerrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Urheberrecht, Versicherungs- und Vertriebsrecht,  Wettbewerbsrecht.

Die jurakontor-Kanzleien verfügen über besonderes branchenspezifisches Wissen. Dies betrifft 

Architekten und Ingenieure,  Bauwirtschaft,  IT-Dienstleister,  Gesundheitswesen,  Haus- und WEG-Verwaltungen,  Immobilienwirtschaft,  Pflegedienste,  Senioreneinrichtungen,  Versicherungswirtschaft,  Werbeagenturen,  Wohnungs- und Gebäudewirtschaft.

Soweit Sie Unterstützung in Fragen des Bankrechtes oder anderen Spezialgebieten benötigen, helfen wir gerne durch Empfehlung weiter.

Unternehmen in der Gründung benötigen Spezialwissen aus allen o.g. Gebieten. Die jeweils beauftragte Kanzlei wird deshalb das Wissen anderer jurakontor-Kanzleien für sie nutzbar machen.

Unternehmen in der Veränderung sollten die zuständige Kanzlei nach dem Schwerpunkt Ihres Veränderungsbedarfes auswählen, Unternehmen in der Krise benötigen regelmäßig die Betreuung durch Insolvenzrechtler.