Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Compliance

Das englische Wort für Regelbefolgung ist ein Begriff, der aus dem modernen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken ist. Gemeint sind die "Regeln zur Geschäftshygiene", wie ein Wirtschaftsjournalist treffend formulierte. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist ebenso notwendig wie schwierig, und das nicht nur bei den international tätigen Unternehmen.
So ist jede GmbH einer Vielzahl von Bilanzierungspflichten unterworfen, deren Nichteinhaltung spätestens seit der Einführung des elektronischen Unternehmensregisters beim Bundesanzeiger eher früher als später mit der Verhängung von Ordnungsgeldern bestraft wird. Für eine Vielzahl von Betrieben regelt die Gewerbeordnung vergleichbare Verpflichtungen, deren Nichteinhaltung einen Betrieb, sogar ganze Branchen in Verruf bringen kann. Man denke nur an den schlechten Ruf der Bau- oder der Sicherheitsbranche.
Im Arbeitsrecht muss jeder Arbeitgeber eine ganze Reihe von Gesetzen nicht nur befolgen, sondern aus im Betrieb aushängen. Die Nichtbefolgung von Unfallverhütungsvorschriften kann gravierende Folgen haben - nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch für den für die Einhaltung einstehenden Arbeitgeber oder Geschäftsführer.
Spätestens die durch die Immobilienbranche in den USA ausgelöste Finanzkrise hat jedem die Bedeutung der Compliance in der Wohnungswirtschaft vor Augen geführt.
Während einige Verstöße gegen geltendes Recht "nur" zu einer Haftung des Betriebes und ggf. der persönlichen Haftung seiner Organe (siehe Siemens) führen, sind viele auch strafbewehrt (siehe VW, wo u.a. Haftstrafen verhängt wurden). Zu diesen Tatbeständen des Wirtschaftsstrafrechtes gehören insbesondere Betrug und Untreue, aber auch Insolvenzstraftaten.
Bärbel Recknagel
Boris Hube