Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Aufsichtsrat

Rechtsanwalt Kemper

Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan, welches für die Aktiengesellschaft zwingend vorgeschrieben ist, in anderen Gesellschaftsformen aus dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung hervorgehen kann. Er hat Leitungsfunktion, indem bestimmte Geschäfte von seiner Zustimmung abhängig sind, und er vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand. Weiter ist er zuständig für die Kontrolle insbesondere der Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse.
Je nach Gesellschaftsform und Unternehmensgröße sind nach Aktiengesetz, Mitbestimmungsgesetz oder Drittelbeteiligungsgesetz Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden, für die Betriebe des Bergbaus und der Eisen- und Stahlindustrie gilt das Montanmitbestimmungsgesetz und das Mitbestimmungsergänzungsgesetz.
Sonderregelungen für Berlin finden sich im Berliner Betriebegesetz, welches für die in Anstalten öffentlichen Rechts umgewandelten ehemaligen Eigenbetriebe des Landes Berlin Aufsichtsräte mit Arbeitnehmerbeteiligung installiert und ihre Zuständigkeiten regelt.
Heinrich Kemper