Cornelius-Winkler
Hube Kemper

leidensgerechte Arbeitsplätze

Rechtsanwältin Recknagel

Diese können als behinderungs- oder fähigkeitsgerechte Arbeitsplätze auszustatten sein.  Arbeitnehmer, die zwar längere Zeit arbeitsunfähig waren, ohne behindert zu sein, haben nach § 84 SGB IX gleichfalls einen Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz, wenn dies fĂĽr die berufliche Wiedereingliederung im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements erforderlich ist.
Bärbel Recknagel