Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Personalvertretungsrecht

Die Mitarbeiter/innen in Betrieben des Öffentlichen Dienstes wählen die Personalräte als Mitbestimmungsgremium.
Die Gegenstände der Mitbestimmung entsprechen im wesentlichen den Mitbestimmungstatbeständen der Betriebsverfassung. Hiervon ausgenommen sind Akte der Gesetzgebung, so etwa die Festsetzung der Pflichtstundenzahl von Lehrern oder Kita-erziehern/innen. Im übrigen bestehen die Unterschiede zum Betriebsverfassungsrecht weniger in den Mitbestimmungsinhalten als in der Wirkung der Mitbestimmung. Regelmäßig liegt das Letztenscheidungsrecht beim Dienstherrn.
Im Gegensatz zum Betriebsverfassungsrecht ist das Personalvertretungsrecht nicht bundeseinheitlich geregelt. Das Bundespersonalvertretungsgesetz erfasst nur die Beschäftigten der Dienststellen des Bundes, im übrigen gelten die jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze. Bei jurakontor bearbeitet die  Kanzlei Kemper & Kollgen  durch Rechtsanwältin Recknagel das Personalvertretungsrecht.

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