Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Betriebsrat

Rechtsanwalt Kemper

Betriebsräte können in solchen Betrieben der Privatwirtschaft gebildet werden, die mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigen. Aufgabe der Betriebsräte ist die Vertretung der kollektiven Belegschaftinteressen, in seltenen Fällen die Vertretung einzelner Arbeitnehmer. Echte Mitbestimmungsrechte bestehen bei der Gestaltung von Betriebsabläufen und Arbeitsbedingungen. Dies betrifft Betriebsordnungen, Dienstpläne, die Betriebsöffnungszeit, den Urlaubsplan, die Anordnung von Betriebsferien usw.
In wirtschaftlichen Fragen (Schließung von Betriebsteilen, Reduzierung der Belegschaft, neue Führungsstrukturen) besteht regelmäßig nur ein Mitberatungsrecht, d.h. der Arbeitgeber muss mit der Belegschaft, vertreten durch den Betriebsrat, diskutieren, ob seine Pläne für eine solche Betriebsänderung aus Sicht der Beschäftigten sinnvoll sind. Nach diesem Diskussionsprozess entscheidet der Arbeitger allein. Eine echte Mitbestimmung in wirtschaftlichen Fragen gibt es nur im Bereich der Unternehmensmitbestimmung durch Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften.
In öffentlichen Verwaltungen werden Personalräte gebildet, in Betrieben der Religionsgemeinschaften und ihrer karitativen oder erzieherischen Einrichtungen können Mitarbeitervertretungen gewählt werden.
Heinrich Kemper