Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialversicherung erbringt Leistungen an Künstler und Publizisten im Rahmen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ist ein besonderer Zweig der Sozialversicherung.
Pflichtversichert in der Künstlersozialversicherung sind alle, die nicht nur vorübergehend und nicht nur geringfügig selbstständig erwerbstätig Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen oder ausüben oder lehren (Künstler) oder als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig (Publizisten). Mit Ausnahme der ersten drei Berufsjahre, in denen Berufsanfänger stets der Versicherungspflicht unterliegen, liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei z.Zt. 3.900 €. Hier bestehen zahlreiche Ausnahmen und die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Insbesondere sind solche Künstler, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind, nicht noch zusätzlich in der KSV zu versichern.
Die Tätigkeit als Künstler oder Publizist ebenso wie das Arbeitseinkommen sind der Künstlersoziakasse KSK zu melden, Betriebsprüfungen werden seit Juli 2007 durch die Deutsche Rentenversicherung durchgeführt. Informationen der KSK sowie die Meldeformulare finden Sie hier.
Bärbel Recknagel