Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Haftungsrecht

Rechtsanwalt Cornelius-Winkler

Das Haftungsrecht regelt alle nichtvertraglichen Schadenersatzansprüche, also alle Fälle in denen sich eine Haftung ausschließlich aus  gesetzlichen Bestimmungen ergibt bzw. zwischen den Parteien keine vertraglichen Beziehungen bestehen. Die zentrale Vorschrift stellt § 823 BGB dar, es gibt aber auch spezielle Haftungstatbestände wie die Tierhalterhaftung, die Haftung des Kraftfahrzeugführers oder die Produkthaftung. Man unterscheidet eine verschuldensabhängige Haftung und die sogenannte Gefährdungshaftung, auch ein Unterlassen kann bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten zu einem Schadensersatzanspruch führen. Gestritten wird in der Praxis über den Haftungsgrund und ein eventuelles Mitverschulden des Geschädigten und über die Höhe der geltend gemachten Ansprüche. Insbesondere bei bleibenden Körperschäden und bei Vermögensschäden kann es zu schwierigen und langwierigen Rechtsstreitigkeiten kommen. Die wichtigste Haftpflichtversicherung stellt die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung dar, auch in anderen Lebensbereichen ist es aber regelmäßig sinnvoll,  freiwillig eine einschlägige Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Joachim Cornelius-Winkler