Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Schriftliche Vollmachtserteilung

Sie wollen uns beauftragen? Sie haben die relevanten Unterlagen ĂĽber Ihre Angelegenheit zusammengestellt?
Dann können Sie hier der zuständigen Kanzlei unter Verwendung des Formulars (hier) eine Vollmacht erteilen.
Diese stellt ein Angebot zum Abschluss des Anwaltvertrages dar. Dieser kommt zustande, wenn der Beauftragte nicht unverzĂĽglich ablehnt. Dies kann ausnahmsweise der Fall sein, wenn die Sache keinen Erfolg verspricht und Ihnen durch die Vertretung vermeidbare Kosten entstehen. In diesem Fall erfolgt eine entsprechende Beratung.
Wir weisen darauf hin, dass bei fristgebundenen Aufträgen eine vorherige (telefonische) Rücksprache erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass Vollmachten für Verfahren mit Behörden und vor dem Verwaltungs- und Sozialgericht zwingend im Original vorgelegt werden müssen.
Nach Eingang der Vollmacht wird die zuständige Kanzlei wird ihren Stempel in die Vollmacht einfügen, hierzu brauchen Sie keine Angaben zu machen.
Die weiteren Felder dienen der Eingrenzung der Beauftragung bzw. zum Umfang der Bevollmächtigung. Füllen Sie daher möglichst eine Angabe vorab aus, z.B. „Vertrag vom 13.12.“ o.ä.
Zu „Angelegenheit“ können Sie Ihren Namen einfügen und die Bezeichnung der Gegenseite, wenn diese sich sicher identifizieren lässt.
Bei „wegen“ können Sie den Grund der Beauftragung eintragen, z.B.

Ehescheidung und Folgesachen
Schadensersatz aus Verkehrsunfall
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

oder vergleichbare Angaben.
Sind Sie sich nicht sicher, lassen Sie die Felder einfach frei, der zuständige Anwalt wird den Umfang der Beauftragung mit Ihnen abstimmen und diese Angaben dann eintragen. 
Vergessen Sie aber bitte nicht Ihre Unterschrift!