Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Vollmacht

Dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin/der Kanzlei

  

 

 

wird hiermit in der Angelegenheit

                                                                             ./.
wegen

Vollmacht erteilt.

Die Vollmacht ermächtigt zu allen die Angelegenheit betreffenden Handlungen, insbesondere zur Prozessführung, zur Stellung von Anträgen auf Scheidung der Ehe und Anträgen in Folgesachen, zur Erhebung der Widerklage. Sie umfasst die Vornahme und Entgegennahme von Zustellungen, die Bestellung eines Vertreters sowie die Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht und Anerkenntnis. Sie berechtigt den Bevollmächtigten zur Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln und zum Verzicht auf diese. Der Bevollmächtigte ist weiter ermächtigt, Geld und Wertsachen entgegenzunehmen, insbesondere des Streitgegenstandes und der vom Gegner, der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten sowie zur Verfügung darüber ohne die Beschränkung des § 181 BGB. Die Vertretung umfasst die Befugnis zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen, insbesondere zum Ausspruch von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen.

Die Vollmacht erstreckt sich auch auf Nebenverfahren, z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren (z.B. §§ 726-732, 766-774, 785, 805, 872 ff. ZPO u.a.), Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Hinterlegungsverfahren, Vergleichsverfahren und Konkurs.

Berlin,

 

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