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Ein Zauberwort, das den BedĂŒrfnissen insbesondere von Betrieben mit wechselnder Auslastung entgegenkommt. Doch wie macht manâs richtig? Vereinbart man eine Teilzeitarbeit, muss man darauf achten, daĂ etwaige regelmĂ€Ăige ArbeitszeitverlĂ€ngerungen nicht mehr als 20% des Volumens ĂŒberschreiten, sonst Ă€ndert sich die âindividuelle regelmĂ€Ăige Arbeitszeitâ. Vereinbart man Vollzeitarbeit, ist vielleicht nicht immer eine Auslastung gegeben, so daĂ âLeerlaufâ entsteht, der nicht nur kostet, sondern auch unzufrieden macht.
Erster und unvermeidbarer Schritt ist die Gestaltung des Arbeitsvertrages. Abdeckung von Arbeitsspitzen mit Aushilfen und TeilzeitkrÀften, Einrichtung von Arbeitszeitkonten und gestaffelte Arbeitszeit zu ZeitrÀumen mit hoher Auslastung können hier Möglichkeiten schaffen, Schwankungen in der Auslastung auszugleichen.
Ist ein Betriebsrat vorhanden, können unmittelbar durch Betriebsvereinbarungen Arbeitszeitregelungen getroffen werden, die einerseits dem Arbeitnehmer eine gewisse ZeitsouverÀnitÀt einrÀumen, andererseits dem Arbeitgeber Instrumente an die Hand geben, die Arbeitszeit zu vertrÀglichen Konditionen zu flexibilisieren.
Heinrich Kemper