Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Aufwendungsausgleichgesetz

Rechtsanwalt Kemper

Das Aufwendungsausgleichgesetz ist die Ablösung der Lohnfortzahlungsversicherung. Hiernach erstatten die Krankenkassen den Arbeitgebern, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen, Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 80%. Die Aufwendungen für Zahlungen bei Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz und bei Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erstatten die Kassen zu 100%. Gleichfalls erstattet werden die hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Die Teilnahme am Ausgleichsverfahren ist verbindlich, die Arbeitgeber zahlen Umlagen nach den Beiträgen zur Rentenversicherung.
Ausgenommen sind die Krankenkassen für die Landwirtschaft. Eine Erstattung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt nicht im  öffentlichen Dienst, für zivile Dienstkräfte bei ausländischen Truppen und die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Letztere können aber durch schriftliche Erklärung dem Umlageverfahren beitreten.
Heimarbeiter fallen nicht unter die Regelung.
Heinrich Kemper