Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Tarifvertragsrecht

Im engeren Sinne regelt das Tarifvertragsrecht die Voraussetzungen des Tarifvertragsschlusses und die Rechtsbeziehungen zwischen den Tarifvertragsparteien. Im weiteren Sinne definiert es die Tarifgebundenheit und die Wirkungsweisen von Tarifverträgen. In diesem Sinne beeinflusst es das gesamte Individualarbeitsrecht. Soweit kollektivrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Tarifverträgen betroffen sind, stehen Ihnen bei der Kanzlei Kemper & Kollegen die Rechtsanwälte Kemper und Recknagel zur Verfügung. Die individualvertraglichen Auswirkungen sind Bestandteil der Tätigkeit der  Kanzlei im Arbeitsrecht.

Abschluss,  Arbeitgeberverband, Aushangspflicht, Betriebsnormen, betriebsverfassungsrechtliche Normen, Durchführungsverordnung, Friedenspflicht, Gewerkschaften, Günstigkeitsprinzip, Nachgeltung Nachwirkung,  normativer Teil, Normen im Tarifvertrag, schuldrechtlicher Teil, Spitzenverband, Tarifgebundenheit, Tarifregister,  Tarifvertragsparteien, Verbandzugehörigkeit, Verbandaustritt