Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen dem Zugang einer Kündigung und ihrem Wirksamwerden, d.h. der rechtlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Im Mietrecht besteht im Grundsatz eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Im Arbeitsrecht sind die Kündigungsfristen in § 622 BGB geregelt. Die kürzeste gesetzliche Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen und gilt für Kündigungen in einer vereinbarten Probezeit. Nach Ablauf der vereinbarten Probezeit, spätestens nach sechs Monaten, gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Nach zwei Jahren setzt eine Staffelung nach Dauer der Betriebszugehörigkeit ein. In Tarifverträgen können diese Kündigungsfristen z.T. erheblich abgekürzt werden. Ausnahmen gelten für Kleinbetriebe und Aushilfen.
Zu Fragen der Kündigungsfrist beraten Sie alle Rechtsanwälte im jeweiligen Rechtsgebiete, z.B. im Arbeitsrecht und Mietrecht.
Bärbel Recknagel