Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung, zuständig für alle abhängig Beschäftigte und viele Selbständige, ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und neben der betrieblichen und privaten Altersversorgung die dritte Säule der finanziellen Sicherung des Ruhestandes. Sie wird durch die Deutsche Rentenversicherung (Bund bzw. Land, Knappschaft-Bahn-See) durchgeführt, basierend  auf den gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch VI. ;Das Recht der privaten Altersversorgung wird bei jurakontor durch die Kanzlei Cornelius-Winkler bearbeitet, die betriebliche Altersversorgung durch Kanzlei Kemper.

Berufsunfähigkeitsrente, Künstlersozialkasse, Sozialversicherung, Sozialrecht,