Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Schmerzensgeld

Rechtsanwalt Cornelius Winkler

Schmerzensgeld wird als Teil eines Schadensersatzanspruchs nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen vom Schädiger geschuldet, in der Praxis insbesondere bei Körperverletzungen und Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Bei Körperschäden richtet sich die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs nach der Art der Verletzung, der Dauer der ambulanten oder stationären Behandlung und eventuellen Dauerschäden. Ein Mitverschulden des Geschädigten wird berücksichtigt. Die Höhe des Schmerzensgeldes steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts, regelmäßig werden jedoch nach unten bezifferte Anträge gestellt, die sich an vergleichbaren Sachverhalten orientieren. Die betreffenden Entscheidungen werden in Schmerzensgeldtabellen veröffentlicht, am bekanntesten ist die im ADAC-Verlag erschienene Aufstellung von Hacks/Ring/Böhm, „Schmerzensgeldbeträge“.
Joachim Cornelius-Winkler