Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Obliegenheiten

Obliegenheiten sind eine Besonderheit des privaten Versicherungsvertragsrechts. Es handelt sich um gesetzliche oder vertragliche Pflichten des Versicherungsnehmers, deren Verletzung zum Verlust oder zur Einschränkung des Versicherungsschutzes führen kann. Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes hat in diesem Bereich zu erheblichen Verbesserungen für den Versicherungsnehmer geführt, weil bei einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung jetzt abhängig vom Grad des Verschuldens teilweise Versicherungsleistungen zu erbringen sind (Aufgabe des „Alles-oder-nichts-Prinzips“). Wie jeweils zu „quotieren“ ist, bleibt der Rechtsprechung überlassen, weshalb hier noch auf Jahre hinaus mit Musterprozessen zu rechnen ist.
Joachim Cornelius-Winkler