Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Rotlichtverstoß

Rechtsanwalt Boris Hube
Rechtsanwalt Boris Hube

Ein Rotlichtverstoß kann je nach Art des Verstoßes einschneidende Folgen für den Betroffenen haben. So kann ein Rotlichtverstoß derzeit (Stand 01.09.2009) mit einem Bußgeld bis zu 360,00 €, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkten in Flensburg geahndet werden. Unterschieden wird hierbei zwischen Verstößen unter 1 Sekunde und Rotlichtverstößen, die bei einer Rotlichtphase von mehr als 1 Sekunde andauernder Rotphase begangen wurden, sowie zwischen Verstößen mit oder ohne Gefährdung bzw. Sachbeschädigung. Ein guter Verteidiger kennt die Tücken der gängigen Rotlichtüberwachungsanlagen und kann gegebenenfalls wertvolle Sekundenbruchteile retten und somit eventuell vor einem Fahrverbot schützen. Sollte gleichwohl ein das Fahrverbot rechtfertigender Verstoß nachweislich sein, kann es dennoch bestimmte Umstände geben, die letztlich dazu führen, dass von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen wird. Sie sollten sich daher beraten lassen.
Boris Hube