Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Eingruppierung

Rechtsanwältin Recknagel

Hierbei handelt es sich um die Zuordnung einer vom Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit zu einem Vergütungssystem. In der Regel wird es um einen Tarifvertrag gehen, doch auch betriebliche Vergütungssysteme spielen in der Praxis eine Rolle. Der Vorgang der Eingruppierung ist für den Arbeitgeber die Anwendung einer Norm, deren Richtigkeit ggf. vom Betriebs- bzw. Personalrat zu überprüfen ist.
Arbeitsgerichtliche Streitigkeiten um die richtige Eingruppierung sind in der Regel sehr komplex, da genau darzustellen ist, welche Verrichtungen und Arbeitsvorgänge zu der einzelnen Tätigkeit auszuüben sind und welche Zeitanteile die jeweiligen Vorgänge umfassen. Insbesondere in den Tarifwerken des öffentlichen Dienstes wimmelt es zudem von unbestimmten Rechtsbegriffen, die mit der Beschreibung der Tätigkeit mit Leben gefüllt und bewertet werden müssen. Dabei wird z.Zt. noch auf den BAT zurückgegriffen, da eigene Eingruppierungsmerkmale in TVöD und TVL noch fehlen. Inzwischen liegt ein erstes Entgeltmodell vor, siehe hier.
Bärbel Recknagel