Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Mediation

Bei der Mediation handelt es sich nicht um ein Rechtsgebiet, sondern um ein Instrument der Streitschlichtung. Mediation (von lateinisch medius = die Mitte haltend) ist ein  freiwilliges Verfahren zur Beilegung und Klärung eines Konfliktes. In Fällen, in denen die Rechtslage nicht eindeutig ist oder die Streitenden auch weiterhin miteinander arbeiten oder leben müssen, wenn besonders hohe Gerichtskosten drohen oder keine Öffentlichkeit wie bei gerichtlichen Verfahren gewollt ist, können Streitende mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person, dem Mediator, zu einer Lösung gelangen, die genau auf die Bedürfnisse beider Parteien zugeschnitten ist. Bei der Mediation wird die Verantwortung für einen Konflikt nicht an einen Dritten abgegeben wie bei Gericht. Ein Mediator berät weder, noch entscheidet er, sondern begleitet mit Mitteln der professionellen Kommunikation den Einigungsprozess. Dies fördert die Selbstverantwortlichkeit der Beteiligten und hilft, Strategien für den zukünftigen Umgang zu erlernen und Verständnis für einander zu gewinnen. Mediatoren werden in der Regel nach Stunden bezahlt und können Rechtsanwälte, aber auch andere Berufsträger mit entsprechender Ausbildung sein.
Am Ende der Mediation steht eine Abschlussvereinbarung, die von beiden Parteien erarbeitet und dann beschlossen wird. Diese kann dann notariell beurkundet werden und ist somit auch vollstreckbar, wenn dies von den Parteien gewünscht wird.
Mediation kann grundsätzlich bei Streitigkeiten aus allen Rechtsgebieten Anwendung finden. Besonders etabliert ist das Verfahren bei Konflikten am Arbeitsplatz, bei Trennung und Scheidung, im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs, bei Schulkonflikten, Erbauseinandersetzungen und bei Verhandlungen in der Wirtschaft. Ein Mediator kann nicht im  gleichen Konflikt Anwalt einer Partei sein. Deshalb wird ein seriöser Mediator immer darauf hinwirken, dass sich beide Parteien vor Verabschiedung der Abschlussvereinbarung getrennt voneinander anwaltlich beraten lassen. In der Regel gehendie Streitparteien mit einem Entwurf der Abschlussvereinbarung zu ihren Anwälten. Diese geben erforderlichenfalls rechtliche Hinweise, die– wenn gewünscht – in einer weiteren Mediationssitzung  neu verhandelt und in die Abschlussvereinbarung eingearbeitet werden. So wird gewährleistet, dass beide Parteien nur in Kenntnis ihrer rechtlichen Situation einer eigenverantwortlich getroffenen Lösung zustimmen und keine juristischen Stolpersteine übersehen werden.
Mediation hat inzwischen auch Einzug bei den Gerichten gefunden. So bieten einige Bundesländer bei verschiedenen Konflikten eine Mediationsverhandlung vor der eigentlichen Gerichtsverhandlung an, die von einem Richtermediator des zuständigen Gerichts geleitet wird und bei Erfolg als Vergleich protokolliert wird.

Julia Kull