Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Ausbildungsvergütung

Rechtsanwalt Kemper

Auch hier besteht ein gravierender Unterschied zum Arbeitsverhältnis: Ist der Arbeitnehmer zur Existenzsicherung tätig, steht in der Ausbildung naturgemäß das Lehren und Lernen der beruflichen Anforderungen im Vordergrund. Dementsprechend investiert der Betrieb in den Auszubildenden, dafür erhält dieser nur eine geringe Vergütung, da eine produktive Tätigkeit nur sehr eingeschränkt möglich ist.
Heinrich Kemper