Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Betriebsverfassungsrecht

Dieses Rechtsgebiet behandelt im engeren Sinn die Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat als Repräsentanten der Belegschaft. Die Grundlagen der Wahlen und der Geschäftsführung des Betriebsrates werden ergänzt durch Verfahrens- und Zuständigkeitsregelungen von Jugend- und Auszubildendenvertretung und überörtlichen Gesamt- oder Konzernbetriebsräten. Von besonderem Interesse sind die Rechte des Betriebsrates auf Information, Anhörung, Mitwirkung und Mitbestimmung in bestimmten Angelegenheiten von Arbeitsplatzgestaltung bis vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Dieses Rechtsgebiet wird von Rechtsanwalt Kemper bearbeitet.