Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich mit den Rechtsbeziehungen innerhalb der Familie, d.h. zwischen den Ehegatten bzw. den rechtlich im wesentlichen gleichgestellten Lebenspartnern und zwischen Eltern und Kindern. Zentrale Themen sind dabei die Fragen der gegenseitigen Fürsorge und Erziehung einschließlich der Fragen des Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhaltes. Auch und gerade das Scheitern der Ehe, Scheidung und die anschließenden vermögensrechlichten Fragestellungen bedürfen anwaltlicher Betreuung.