Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Urlaubsgeld

Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Vergütung, die den urlaubsbedingten Mehraufwand abdecken soll.
Im Gegensatz zum Urlaubsentgelt, das stets gezahlt werden muss, ist das Urlaubsgeld ein Anspruch, der nur bei ausdrücklicher Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen entsteht. Selten wird Urlaubsgeld aufgrund einer Betriebsvereinbarung gezahlt.
Wenn es sich beim Urlaubsgeld (insbesondere bei nichttarifgebundenen Arbeitgebern) um eine freiwillige Leistung handelt, kann es arbeitsvertraglich an besondere Bedingungen geknüpft werden, etwa das das Arbeitsverhältnis bei Antritt des Urlaubs ungekündigt ist.
Ist das so bezeichnete Urlaubsgeld Bestandteil eines 13. Monatsgehaltes, handelt es sich um echte Vergütung und darf nicht unter Vorbehalt gestellt werden, etwa bei folgender Formulierung:
"
Der Arbeitnehmer erhält ein dreizehntes Monatsgehalt. Dieses wird jeweils hälftig als Urlaubsgeld zum 30.06. und als Weihnachtsgeld zum 31.11. gezahlt.“
Bärbel Recknagel