Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Arbeitnehmererfindungsrecht

Das Arbeitnehmererfindungsgesetz zählt zu den arbeitsrechtlichen Gesetzen, geht aber durch die Begrifflichkeiten und die unterschiedlichen Streitfragen weit in die Bereiche des Patent-, Geschmacksmuster- und Urheberrechts als Teilgebiete des Wirtschaftsrechts hinein.
Durch die Modernisierung des Patentrechts wurde das Verfahren der Zuordnung einer Erfindung vereinfacht und die Vergütungsfrage geregelt. Die Durchsetzung eines festgestellten Vergütungsanspruches wird vor den Arbeitsgerichten erstritten, alle anderen Rechtsfragen gehören vor die Landgerichte.