Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Strafrecht

Das Strafrecht umfasst sämtliche Regelungen, durch die bestimmte Handlungen unter Strafe gestellt werden. Bei diesen Handlungen handelt es sich im Wesentlichen um Verletzungen von Rechtsgütern wie Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum, aber auch um Verletzungen der staatlichen Sicherheit und des Gemeinschaftswesens.
Das Strafrecht gliedert sich in das materielle und das formelle Strafrecht. Ersteres bezeichnet die verbotenen Handlungen und deren Rechtsfolgen. Das formelle Strafrecht (Strafprozessrecht) enthält die Regelungen über den Ablauf des gesamten Strafverfahrens, d.h. von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens über die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens bis einschließlich der Strafvollstreckung.
Das Strafrecht wird bei jurakontor durch die Kanzlei Hube bearbeitet.

Dies betrifft das gesamte Strafrecht einschließlich des Verkehrsstrafrechtes.