Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung eines titulierten Anspruchs mit Hilfe  staatlichen Zwangs. Die  Zwangsvollstreckung kann gem. § 750  I ZPO beginnen, wenn ein Titel (z.B. Urteil, weitere Vollstreckungstitel siehe  § 794 ZPO) vorliegt, eine Klausel erteilt wurde und der Titel zugestellt worden ist.

 

Haben Sie selbst oder wir im Klageverfahren einen Titel gegen Ihren Schuldner erstritten, betreiben wir  für Sie die Zwangsvollstreckung. Für das Zwangsvollstreckungsverfahren besteht kein Anwaltszwang, wir empfehlen Ihnen, wegen der Vielzahl der Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung, die Unterstützung unseres in der Zwangsvollstreckung erfahrenenServicebüros in Anspruch zu nehmen, welches seit langen Jahren mit Rechtsanwälten bei jurakontor zusammenarbeitet.  

Beate Schmitt