Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Beratungshilfe

Rechtsanwalt Kemper

Beratungshilfe wird dem Rechtsratsuchenden gewährt, dem Prozeßkostenhilfe ohne Ratenzahlung gewährt werden würde. Dies ist, wer nach Anzug aller regelmäßigen Kosten über weniger als 15,00 € einzusetzendes Vermögen verfügt. Beratungshilfe wird für anwaltlichen Rat oder außergerichtliche Vertretung in allen Rechtsgebieten gewährt. In strafrechtlichen Angelegenheiten wird Beratungshilfe nur für eine Beratung gewährt. Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten ist von der Beratungshilfe nicht erfaßt.
Zuständig für die Gewährung von Beratungshilfe ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Ihre Vermögenslosigkeit haben Sie bei Antragstellung glaubhaft zu machen. Ein Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe kann hier heruntergeladen werden.
Nähere Informationen zur Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe entnehmen Sie bitte dem hier einzusehenden Merkblatt der Senatsverwaltung für Justiz und der Seite der Berliner Amtsgerichte, hier.
Heinrich Kemper