Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Sozialkasse des Bauwesens (SOKA Bau)

Sie bekommen Post von der Sozialkasse des Bauwesens. Zwecks Beitragsberechnung bittet die Kasse um Auskunft über Tätigkeit und Zahl der Mitarbeiter. Sie legen das Schreiben bei Seite, denn Sie führen keinen Betrieb des Baugewerbes.
Nein? Sind Sie sicher? Stellen Sie für Ihre Arbeit Gerüste oder Bauaufzüge auf? Sie führen Isolierarbeiten durch an Land- Luft- oder Wasserfahrzeugen? Sie führen Schallisolierungen durch? Sie haben einen Brandschutzbetrieb und arbeiten mit Mörtel oder Zement? Sie führen Heizungs- und Sanitärwartungsarbeiten aus, ohne dass diese einen eigenen Betriebsteil ausmachen?
Sie führen einen Betrieb des Baugewerbes!
Nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe sind Betriebe, in denen solche Arbeiten ausgeführt werden, Betriebe des Baugewerbes. Diese fallen als Ganzes unter die Tarifverträge. Der Bundesrahmentarifvertrag und der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe sind allgemeinverbindlich, sie gelten für alle Arbeitgeber unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit. D.h. nicht nur, dass sie Zwangsmitglieder in den Sozialkassen des Baugewerbes sind, sondern auch entsprechende Beiträge zu zahlen sind. SOKA-BAU ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG (ZVK) mit Büros in Berlin und Wiesbaden. Auch in anderen Bereichen, z.B. Maler- und Lackiererhandwerk, Garten- und Landschaftsbau, Metallhandwerk, gibt es solche Sozialkassen. Informieren Sie sich!
Ãœber die Sozialkasse wird abgewickelt:
- Urlaub, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung
- Ausbildungsvergütung, überbetriebliche Ausbildungskosten
- Rentenbeihilfen im Baugewerbe
- Absicherung von Arbeitszeitkonten
- Baurente Zukunftplus als zusätzliche betriebliche Altersversorgung
Übrigens - den letztgenannten Arbeitgeber in obiger Aufzählung kostete seine Fehleinschätzung eine runde halbe Million Euro, die er an Beiträgen nachzuzahlen hatte. Vermeiden Sie dies, lassen Sie sich beraten.
Heinrich Kemper