Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Arbeitsvertrag

Rechtsanwalt Kemper

Der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers hat allerdings der Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen eine Urkunde über die wesentlichen Vertragsbedingungen (Dauer, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Geltung von Tarifverträgen u.a.m.) zu erstellen, zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Die notwendigen Bestandteile sind im Nachweisgesetz geregelt.
Grundsätzlich können vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsverträge oder verwendete Formulararbeitsverträge vom Arbeitsgericht auf ihre Angemessenheit kontrolliert werden. Verstößt eine Regelung gegen ein Klauselverbot oder benachteiligt sie den Arbeitnehmer unangemessen, ist sie unwirksam. So hat die Rechtsprechung z.B. bereits über die Rechtmäßigkeit von Widerrufsvorbehalten, Vertragsstrafen, Ausschlußfristen und Überstundenpauschalierungen entschieden.
Heinrich Kemper