Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Arbeitsschutzrecht

Das Arbeitsschutzrecht ist ein Sonderbereich, der teilweise das Arbeitsvertragsrecht betrifft, teilweise das "öffentliche" Arbeitsrecht, d.h. öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers und seiner Beauftragten.

Einzelne Pflichten, z.B. Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, treffen auch den Arbeitnehmer. Dieser ist zur Meldung von Schäden und ggf. Beseitigung verpflichtet.

Welche arbeitsrechtlichen Verpflichtungen Sie einhalten müssen, erfahren Sie bei Rechtsanwalt Kemper der Kanzlei Kemper & Kollegen.

Soweit diese mit Bußgeldern oder Strafen durchgesetzt werden, hilft Ihnen die Kanzlei Hube.