Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen Vorschriften, die zwar keinen kriminellen Gehalt haben und daher nicht mit Strafe, aber mit einem Bußgeld (zu unterscheiden von der Geldstrafe!) geahndet werden. Ein Großteil dieser Rechtsverstöße sind Verkehrsordnungswidrigkeiten. Kommt die Verhängung einer Geldbuße in Betracht, so wird durch die zuständige Verwaltungsbehörde das sog. Bußgeldverfahren eingeleitet. Gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Verfahrens ist das Ordnungswidrigkeitengesetz. Sieht die die Behörde die Ordnungswidrigkeit als erwiesen an, erlässt sie in der Regel einen Bußgeldbescheid, gegen den der Betroffene die Möglichkeit hat, durch einen Einspruch eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird wegen seiner Nähe zum Strafrecht durch die Kanzlei Hube bearbeitet.