Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Rechtsanwälte, Fachanwälte, Spezialisten

 

Rechtsanwälte

Rechtsanwälte sind als einzige Berufsgruppe, anders als z.B. Steuerberater, Rechtsbeistände und Diplom-Juristen,  umfassend zur Beratung und Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten befugt. Voraussetzung der Berufsausübung ist der erfolgreiche Abschluss zweier Staatsexamen und die Zulassung als Rechtsanwalt, die durch die Rechtsanwaltskammern erteilt wird.

Alle Rechtsanwälte können an allen Gerichten in Deutschland auftreten, mit Ausnahme der Zivilsenate des Bundesgerichtshofes. Jeder Bürger hat das Recht auf anwaltliche Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten und kann den Rechtsanwalt frei wählen. Dies gilt auch für Versicherungsnehmer von Rechtsschutzversicherungen - diese sind nicht an Empfehlungen oder Vorgaben Ihres Versicherers gebunden, gleichgültig ob es sich um eine (telefonische) Beratung oder eine weitergehende Tätigkeit handelt.

Fachanwälte

Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen auf einem Rechtsgebiet verfügen. Der Titel wird von den Rechtsanwaltkammern nur verliehen, wenn eine mindestens 120 stündige, erfolgreiche theoretische Weiterbildung und die Bearbeitung einer bestimmten Anzahl von Fällen nachgewiesen wird. Fachanwälte sind zu einer regelmäßigen Weiterbildung auf ihrem Fachgebiet verpflichtet, andernfalls die Zulassung als Fachanwalt wieder entzogen werden kann.

Spezialisten

Als Spezialist darf sich nach den Verlautbarungen der Rechtsanwaltskammern nur bezeichnen, wer innerhalb eines Fachgebietes nachweisbar über besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügt, die noch weit über das hinausgehen, was nach der Fachanwaltsordnung verlangt wird. Die Spezialisten bei jurakontor verfügen über eine jahrelange Erfahrung auf ihrem Spezialgebiet und sind teilweise als Fachautoren oder Dozenten in der beruflichen Weiterbildung tätig (Einzelheiten s. Profil und Seminare).