Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Haftungsrecht

Das Haftungsrecht regelt alle nichtvertraglichen Schadensersatzansprüche zwischen einem Geschädigten und einem Schädiger. Die Haftungsgrundlage ergibt sich dabei nicht aus einem Vertrag zwischen den Parteien, sondern aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen. Gegen die Inanspruchnahme aus dem Haftungsrecht kann man sich regelmäßig durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung schützen, weshalb das Haftungsrecht bei jurakontor durch die Kanzlei Cornelius-Winkler bearbeitet wird, die auch das private Versicherungsrecht betreut.

Nicht zum Haftungsrecht im engeren Sinn gehören Ansprüche aus Wettbewerbsverstößen oder Persönlichkeitsrechten, weil für deren Abwehr keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann bzw. Spezialgesetze gelten. Für Schadensersatzansprüche im Arbeitsverhältnis ist ausschließlich das Arbeits­gericht zuständig, weshalb diese Fälle durch die im Arbeitsrecht tätige Kanzlei Kemper & Kollegen bearbeitet werden.