Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Versicherungsrecht

Das (private) Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Ver­sicherungs­­nehmer und Versicherer. Es umfasst auch die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungs­nehmer und Versicherungsvermittler, insbesondere Ansprüche gegen Versicherungsmakler oder Versicherungsagenten wegen Falschberatung. Die wichtigsten Rechtsquellen des Versicherungsrechts, also die Grundlagen einer eventuellen richterlichen Entscheidung, sind das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die jeweiligen Allgemeinen Versicherungs­be­ding­ungen (AVB) und die Rechtsprechung. In der Gestaltung ihrer Versicherungsbedingungen sind die Versicherungsgesellschaften grundsätzlich frei, weshalb es zu erheblichen Leistungs­­unterschieden kommen kann und ein reiner Preisvergleich bei der Auswahl des „richtigen“ Versicherers nicht weiterhilft. Allgemeine Versicherungsbedingungen dürfen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers von zwingenden Vorschriften des VVG abweichen oder gegen Vorschriften der §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle) verstoßen.

 

Joachim Cornelius-Winkler