Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Prozessfinanzierungsvertrag

Rechtsanwalt Cornelius-Winkler

Bei einem Prozessfinanzierungsvertrag übernimmt der Prozessfinanzierer das Kostenrisiko eines Rechtsstreites und erhält dafür einen Teil der durchgesetzten Forderung. Prozessfinanzierungsverträge werden erst ab Streitwerten von ca. 50.000,- Euro angeboten, wobei der Finanzierungsgesellschaft nicht nur die Erfolgsaussichten des Prozesses, sondern auch die Zwangsvollstreckungsaussichten prüft.
Joachim Cornelius-Winkler