Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Lohnfortzahlung

So hieß früher die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeiter. Das Lohnfortzahlungsgesetz trat 1994 außer Kraft, soweit es um die Ansprüche der Arbeitnehmer ging. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Entgeltfortzahlungsgesetz geschaffen, welches die Weiterzahlung der Vergütung für Arbeiter und Angestellte vereinheitlichte. Bis zum Jahr 2005 galt die Lohnfortzahlungsversicherung weiter, für die Arbeitgeber in Kleinbetrieben mit bis zu 20 gewerblichen Arbeitnehmern Umlagen zahlten und dafür die Aufwendungen für die Lohnfortzahlung ersetzt bekamen. Zum 1.1.2006 wurde diese Versicherung im Aufwendungsausgleichsgesetz zu einer Pflichtversicherung für alle Arbeitgeber, die weniger als 30 Arbeitnehmer ohne Auszubildende beschäftigen.
Heinrich Kemper

 

Rechtsanwalt Kemper