Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Flexibilisierung der Arbeitszeit

Rechtsanwalt Kemper

Ein Zauberwort, das den BedĂŒrfnissen insbesondere von Betrieben mit wechselnder Auslastung entgegenkommt. Doch wie macht man’s richtig? Vereinbart man eine Teilzeitarbeit, muss man darauf achten, daß etwaige regelmĂ€ĂŸige ArbeitszeitverlĂ€ngerungen nicht mehr als 20% des Volumens ĂŒberschreiten, sonst Ă€ndert sich die „individuelle regelmĂ€ĂŸige Arbeitszeit“. Vereinbart man Vollzeitarbeit, ist vielleicht nicht immer eine Auslastung gegeben, so daß „Leerlauf“ entsteht, der nicht nur kostet, sondern auch unzufrieden macht.
Erster und unvermeidbarer Schritt ist die Gestaltung des Arbeitsvertrages. Abdeckung von Arbeitsspitzen mit Aushilfen und TeilzeitkrÀften, Einrichtung von Arbeitszeitkonten und gestaffelte Arbeitszeit zu ZeitrÀumen mit hoher Auslastung können hier Möglichkeiten schaffen, Schwankungen in der Auslastung auszugleichen.
Ist ein Betriebsrat vorhanden, können unmittelbar durch Betriebsvereinbarungen Arbeitszeitregelungen getroffen werden, die einerseits dem Arbeitnehmer eine gewisse ZeitsouverÀnitÀt einrÀumen, andererseits dem Arbeitgeber Instrumente an die Hand geben, die Arbeitszeit zu vertrÀglichen Konditionen zu flexibilisieren.
Heinrich Kemper