Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Ausbildungsvertrag

Rechtsanwalt Kemper

Dieser ist zwingend schriftlich abzuschließen. Ist der Auszubildende noch minderjährig, ist der Vertrag von den Eltern als gesetzliche Vertreter zu unterzeichnen. Haben diese jedoch einmal die Zustimmung zur Ausbildung gegeben, ist der Minderjährige für alle Rechtshandlungen im Zusammenhang mit dem Ausbildungsvertrag rechtsfähig. So kann er beispielsweise das Konto, auf das die Ausbildungsvergütung zu zahlen ist, selbst einrichten.
Heinrich Kemper