Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Arbeitspapiere

Hiermit sind in aller Regel gemeint:
- die Lohnsteuerkarte
- ggf. der SV-Ausweis
- die Arbeitsbescheinigung nach SGB III
- das Zeugnis
Sie sind vom Arbeitgeber bei Beendigung des ArbeitsverhĂ€ltnisses auszuhĂ€ndigen. Verweigert oder verzögert der Arbeitgeber die Herausgabe, kann sie arbeitsgerichtlich durchgesetzt werden. Das ordnungsgemĂ€ĂŸe AusfĂŒllen der Arbeitsbescheinigung nach SGB III ist auch eine Verpflichtung des Arbeitgebers gegenĂŒber der Arbeitslosenversicherung. Werden in der Bescheinigung falsche Angaben gemacht, so muss die Korrektur vor den Sozialgerichten durchgesetzt werden.
BĂ€rbel Recknagel