Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Handelsrecht

Das wesentlich im HGB geregelte Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute und Handelsgesellschaften und regelt vor allem deren Rechte und Pflichten im Rahmen der Handelstätigkeit. Dabei werden die Regelungen der Rechtsbeziehungen zwischen den Kaufleuten, den Gesellschaften und ihren Gesellschaftern und zwischen beiden und ihren Kunden ergänzt durch die Publizitätspflichten gegenüber der Öffentlichkeit durch das Handelsregister, dass durch die Einführung der elektronischen Meldungen rasant an Bedeutung gewonnen hat. Das Handelsrecht als Bestandteil des Wirtschaftsrechts wird bei jurakontor von Rechtsanwältin Recknagel bearbeitet.

 

Bewertungsvorschriften Bilanzpflicht Buchführung eingetragener Kaufmann Frachtgeschäfte Handelsbilanz Handelsfirma Handelsgeschäft Handelsgesellschaft Handelsregister Handelsvertreter Jahresabschluss oHG Kommanditgesellschaft Prokura Unternehmensregister