Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Verkehrsunfall


Ein Verkehrsunfall kann zu vielfältigen Rechtsfragen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten führen. Ansprüche gegen den Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung richten sich nach dem Haftungsrecht, Ansprüche gegen eine eigene Unfall- oder Kaskoversicherung unterliegen dem (privaten)  Versicherungsrecht  . Wird wegen des Unfallhergangs polizeilich ermittelt kommt das Ordnungswidrigkeitenrecht oder das  (Verkehrs)Strafrecht zum Zuge.

Wer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner geltend machen möchte, sollte in jedem Fall und von Anfang an die Hilfe eines Rechtsanwalts suchen, damit alle in Betracht kommenden Ansprüche vom Versicherer reguliert werden. Die dabei anfallenden Anwaltskosten sind grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu übernehmen, außerdem fallen die Kosten unter eine eventuell abgeschlossene Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Joachim Cornelius-Winkler