Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Rechtsschutzversicherung

Rechtsanwalt Cornelius-Winkler

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisikos eines Rechtsstreits oder einer rechtlichen Beratung, also in unterschiedlichem Umfang vor allem Anwalts- und Gerichtskosten. Voraussetzung hierfür ist eine Absicherung des einschlägigen Risikobereichs und das Vorliegen eines Versicherungsfalls, der unterschiedlich definiert ist. Leider sind gerade im Bereich der Anbieter von Rechtsschutzversicherungen erhebliche Abweichungen von den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Nachteil des Versicherungsnehmers festzustellen und spielt auch das Regulierungsverhalten der Versicherer im Schadenfall eine wichtige Rolle. Besondere Vorsicht ist angeraten, wenn der Versicherungsvertreter zu einer „Umstellung“ auf neue  Versicherungsbedingungen rät, weil diese im Leistungsumfang – jedenfalls bei einer Gesamtbetrachtung – oft schlechter sind als die alte Fassung. Hier und besonders bei der Vermittlung über einen Versicherungsmakler bestehen aufgrund einer Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes aber jetzt bessere Chancen, über eine Verletzung von Beratungspflichten doch noch zu Versicherungsschutz zu kommen, wenn nach den versicherten früheren Bedingungen oder bei einem anderen Anbieter Versicherungsschutz bestanden hätte.

Im Schadenfall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens aufsuchen und grundsätzlich von den Angeboten einer telefonischen Beratung über eine „Hotline“ des Versicherers keinen Gebrauch machen, bzw. dessen Empfehlung einer Anwaltskanzlei kritisch prüfen. Nach dem Gesetz haben Sie auch gegenüber der Rechtsschutzversicherung das Recht auf freie Anwaltswahl und kann es bei dem von Ihrer Versicherung empfohlenen Rechtsanwalt zu Interessenkonflikten kommen, weil dieser regelmäßig mit dem Versicherer eine für diesen günstige Gebührenvereinbarung geschlossen hat und im Gegenzug  vom Versicherer empfohlen wird. Für die Empfehlung sind also nicht nur fachliche Gründe ausschlaggebend und bei einem Streit mit dem Versicherer, z.B. wegen Versicherungsschutzes für die zweite Instanz, kann der Rechtsanwalt in eine Konfliktsituation geraten, weil ihm an guten Beziehungen zum Versicherer gelegen ist. Gestritten wird in der Rechtsschutzversicherung praktisch ausschließlich über Auslegungsfragen und es ergehen hierzu beinahe täglich neue und sich teilweise widersprechende Entscheidungen, vor allem auf Ebene der Amtsgerichte. Mandanten der Mitgliedskanzleien von jurakontor können im Streitfall einen besonderen Service in Anspruch nehmen, weil der Autor dieses Rechtstipps als einer von wenigen Rechtsanwälten in Deutschland auf die Rechtsschutzversicherung spezialisiert ist und schnell und kostengünstig eine Ablehnung des Versicherers prüfen, bzw. den Versicherungsschutz durchsetzen kann. Bei Verzug und ungerechtfertiger Ablehnung des Rechtsschutzes können die Kosten dem Versicherer in Rechnung gestellt werden. Weiter detaillierte Informationen zur Rechtsschutzversicherung, insbesondere für Rechtsanwälte und Versicherungsmakler, finden Sie hier. Joachim Cornelius-Winkler