Cornelius-Winkler
Hube Kemper

Pflegezusatzversicherung, private

Mit der gesetzlichen Pflegeversicherung verhält es sich ähnlich wie mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist chronisch unterfinanziert und deckt im Bedarfsfall nur einen Teil der (Pflege)kosten -  den Rest muss der Betroffene selbst tragen. Reicht das Geld nicht springt zwar zunächst das Sozialamt ein, hält sich aber anschließend beim Ehepartner oder den Kindern schadlos. Dies gilt auch für Versicherte der privaten Krankenkassen, weil anders als in der Krankenversicherung kein Unterschied zwischen den Leistungen besteht.
Wie hoch im Einzelfall der nicht von der Pflegeversicherung übernommene Betrag ist richtet sich nach den Pflegestufen und danach, ob die Pflege im Heim erfolgt, zu Hause durch einen Pflegedienst oder zu Hause durch Angehörige. In der Pflegestufe I und II (erhebliche und schwere Pflegebedürftigkeit) wird die Pflege zu Hause im allgemeinen günstiger sein als im Heim. In der Pflegestufe III (schwerste Pflegebedürftigkeit) ist dagegen eine Pflege im Heim regelmäßig weniger aufwendig  als zu Hause. Bei der Pflege im Heim beträgt der monatliche Differenzbetrag zwischen 801,00 € und 1.638,00 €. Für die  Pflege zu Hause fehlen genaue Zahlen, weil es hier auf das Engagement des sozialen Umfelds ankommt. Durchschnittlich können aber – egal ob bei der Pflege zu Hause oder im Heim - leicht ungedeckte Restkosten von 1.000,00 € entstehen.
Die von der Pflegeversicherung nicht übernommenen Restkosten lassen sich durch eine private Zusatzversicherung abdecken, die auch Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen offen steht. Dabei unterscheidet man die Pflegetagegeldversicherung, bei welcher im Pflegefall ein vorher vereinbartes Pflegetagegeld unabhängig vom den Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt wird von der Pflegekostenversicherung bei welcher die  tatsächlich anfallenden Restkosten ganz oder teilweise – meistens aber mit einem Höchstbetrag – erstattet werden.
Die Beiträge zu einer Zusatzversicherung können bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden, ihre Höhe richtet sich nach dem Eintrittsalter. Je früher man eine Zusatzversicherung abschließt, desto günstiger werden die monatlichen Beiträge sein. Bei einigen Gesellschaften ist aber bereits mit 55 Jahren Aufnahmeschluss und es besteht für die privaten Zusatzversicherungen auch kein Abschlusszwang, wenn sie aufgrund von Vorerkrankungen mit Ihnen keinen Vertrag schließen wollen. Einen unabhängigen Vergleich des Angebots erhalten Sie für derzeit 16,00 € „online“ über die Stiftung  Warentest (www.test.de).

Joachim Cornelius-Winkler