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Rechtsanwältin Lorraine Picaper |
Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind
die Durchführung von Beschlüssen und Hausordnung,
die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums,
die Durchführung dringender Erhaltungsmaßnahmen und
die Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder.
Seminar am 10.09.2011, 10.00 Uhr im jurakontor-laden
in Kooperation mit der Akademie der Wohnungseigentümer