Staatliche Organe weisen ebenso wie die nichtwirtschaftlichen juristischen Personen (Vereine, Verbände, Stiftungen, gemeinnützige Einrichtungen) Besonderheiten auf, die im Rechtsverkehr zu beachten sind. Dies sind insbesondere Fragestellungen aus dem
Beamtenrecht, Kommunalrecht, Personalvertretungsrecht, Staatshaftungsrecht, Vereinsrecht, Verfassungsrecht, Vergaberecht, Verwaltungsrecht, Zuwendungsrecht.
Aufgrund ihrer Erfahrung aus anwaltlicher und kommunalpolitischer Tätigkeit können Ihnen die jurakontor-Kanzleien auch auf diesem Gebieten weiterhelfen. Gegen vom Gesetzgeber erlassene Rechtsvorschriften kommen auch Verfassungsbeschwerden oder Normenkontrollverfahren in Betracht.
Selbstverständlich unterstützen wir sie auch in allgemeinen rechtlichen Fragestellungen aus dem
Arbeitsrecht, Baurecht, Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Gesundheitswesen, Insolvenzrecht, Künstlersozialversicherung, Markenrecht, Medienrecht, Presserecht, Sozialrecht, Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Urheberrecht, Versicherungsrecht, Vertragsgestaltung, Wettbewerbsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht.
Auch bei der Vertretung von Mitbestimmungsgremien (Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitervertretungen, Sprecherausschuss der leitenden Angestellten, gewählten Aufsichtsratsmitgliedern, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragten usw.) verfügen die Anwälte der fachlich einschlägigen Kanzleien über umfassende Erfahrungen.